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  • Mittlere Führungsebene

Aufstiegsfortbildungen im kaufmännischen Bereich

Eine Qualifikationsstufe zwischen Geselle und Meister sind Weiterbildungen wie Ausbilder, Technischer Fachwirt (HWK) oder Kaufmännischer Fachwirt (HWK).

Mit diesen Qualifikationen können Sie auch Aufgabenbereiche eines Meisters eigenverantwortlich übernehmen. Sie sind nicht nur eigenständige Abschlüsse, sie werden teilweise auch auf die Meisterprüfung angerechnet. Verbindliche Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalten bekommen Sie bei den Handwerkskammern.


  • Ausbildung der Ausbilder

Lehrlinge darf ausbilden, wer nach Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung dazu persönlich und fachlich geeignet ist. Die Prüfung zur "Ausbildung der Ausbilder" (AdA) wird bei Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Voraussetzung für den Lehrgang ist der Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes. Den haben nicht nur Gesellen, sondern beispielsweise auch Bürokaufleute, kaufmännische Angestellte und Fachverkäufer.


  • Technischer Fachwirt (HWK)

Dieses Angebot zielt darauf ab, die Lücke zwischen Werkstatt und Büro zu schließen. Gut ausgebildeter und leistungsorientierter Nachwuchs soll die Positionen des mittleren Managements übernehmen. Bei dieser Qualifizierung werden Ihnen fundierte Kenntnisse in der handwerklichen Berufspraxis und im kaufmännischen Bereich vermittelt.

Dazu gehören Kenntnisse über Ein- und Verkauf, Rechnungswesen, Kundendienst, Lagerverwaltung und Personalwesen. Als Absolvent dieser Qualifizierung werden Sie auf Antrag von Teil III der Meisterprüfung befreit. Außerdem erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang "Betriebswirt des Handwerks".


  • Kaufmännischer Fachwirt (HWK)

Interessant ist diese Qualifizierungsmaßnahme für Mitarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige im Handwerk. Der Lehrgang wird berufsbegleitend oder in Vollzeitform angeboten. Dabei lernen Sie, wie Sie Probleme der Personalarbeit von der Einstellung bis zum Ausscheiden der Mitarbeiter lösen können.

Sie werden in die Tiefen des Rechnungswesens eingeweiht und erweitern Ihre Kenntnisse im Bereich der Datenverarbeitung und Rechtskunde. Wer diesen Abschluss erwirbt, erfüllt damit die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studiengang "Betriebswirt des Handwerks" und wird auf Antrag von den Teilen III und IV der Meisterprüfung befreit.


  • Betriebswirt (HWK)

Die Karriereleiter im Handwerk ist mit der erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung noch nicht zu Ende! Die letzte Stufe vor der Zulassung zu einem Fach-Hochschulstudium ist der Lehrgang zum Betriebswirt im Handwerk.

Die Fortbildung Betriebswirt im Handwerk versetzt die Teilnehmer in die Lage, gesamtunternehmerisch zu denken und zu handeln. So werden sie fit gemacht für mittlere und große Handwerksbetriebe, in denen sie entweder als Unternehmer oder Angestellter erstklassige handwerkliche Leistungen erbringen und intelligente betriebliche Entscheidungen treffen müssen.

Wichtige Bereiche der Unternehmensführung, die in der Meistervorbereitung angesprochen wurden, werden hier intensiv behandelt. Es handelt sich somit um eine rein betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation für Führungskräfte aus dem Handwerk.

Der Lehrgang richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für die Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks, der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) entwickelt wurde. Es werden Themen aus den folgenden fünf Handlungsfeldern unterrichtet:

- Betriebswirtschaft

- Volkswirtschaft

- Personalmanagement

- Recht

- Steuern

Zulassungsvoraussetzung ist die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Prüfung wird von der Handwerkskammer abgenommen, die auch weitere Auskünfte erteilt.

Der Lehrgang wird in Voll- und Teilzeit angeboten und umfasst rund 500 Lehrstunden. Beim Vollzeitunterricht dauert die Fortbildung zwischen drei und zwölf Monate, beim Teilzeitunterreicht liegt die Dauer zwischen einem und zwei Jahren